Gastro

Gastgewerbliche Einzelbewilligung für die Kulturnacht

Die Stadt Burgdorf stellt dem Regierungsstatthalteramt ein Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung für die ganze Kulturnacht. Das bedeutet, dass alle Veranstaltungsorte, auch solche die eine kleine Bar oder Imbissecke betreiben, darin eingeschlossen sind.

Dazu müssen folgende Bedingungen beachtet werden

–        Die Kulturnacht dauert bis 00.30 Uhr.
Wer länger offen haben will, muss sich selbst um die entsprechende Bewilligung kümmern und diese selber bezahlen (Ausnahmen sind die Betriebe, die schon über eine eigene Bewilligung verfügen).

–        Die Musik darf maximal 93 dB(A) betragen.
Wer lautere Musik veranstalten will, muss sich selbst um die entsprechende Bewilligung kümmern und diese selber bezahlen (Ausnahmen sind die Betriebe, die schon über eine eigene Bewilligung verfügen).

In diesem Fall bitte untenstehendes PDF ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und inklusive Preisliste bis spätestens 29. Juli 2024 per Post einsenden an:
Maik Ast, Beatevents GmbH, Schmiedengasse 19, 3400 Burgdorf

Anmeldung_Gesamtbewilligung_Kulturnacht (PDF)

 

Falls obenstehende Bedingungen nicht eingehalten werden:

Alle anderen, die die Bedingungen nicht einhalten wollen (Überzeit, lauter als 93 db(A)), müssen die gastgewerbliche Einzelbewilligung eigenständig beim verantwortlichen Regierungsstatthalteramt einholen und eine Kopie der Bewilligung mindestens zwei Monate vor der Kulturnacht bis am 16. August 2024 an folgende Adresse einsenden. Das Vorweisen der Bewilligung an der Kulturnacht am 19.10.2024 ist Pflicht. Die Catering-Angebote werden erst nach Einsicht einer Bewilligung auf der Kulturnacht-Website aufschaltet.